Heute treten die neuen gesetzlichen Regelungen bzgl. Recht auf Reparatur in Kraft!
Gültig überwiegend für große Haushaltsgeräte („Weißware“), aber auch für andere und kleinere: E-Bikes, E-Scooter, Geräte mit Displays (eingeschränkt: Fernseher, Tablets, Smartphones,… | aber z.B. noch keine Laptops!)
Grundsätzlich werden damit die Verbraucherrechte gestärkt - allen voran: Ist ein Produkt NICHT reparierbar, gilt dies ab heute als Sachmangel (!!!), der reklamiert werden kann.
Zudem müssen seit heute auch Ersatzteile & Spezial-Werkzeuge zu einem angemessenen Preis (direkt vom Hersteller!) zur Verfügung stehen, damit ein Gerät auch selbst repariert werden kann!
(z.B. wegen herstellerspezifischer „Sicherheitsschrauben“
, Spezialkleber, fehlernder Reparatur-Anleitungen, u.a. …)
siehe => Bundesregierung: Reparieren statt wegwerfen
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Mehr Infos gibt es bei Tagesschau.de: Neue Pflichten für Händler und Verkäufer
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Und wer sich generell zum Thema Recht auf Reparatur detaillierter informieren möchte, findet bei => Runder Tisch Reparatur sehr viel mehr Informationen zu Hintergründen und aktuellen Informationen:
Auch wir werden uns hier im Forum mit Spezialthemen dazu zukünftig etwas detaillierter beschäftigen - und aus aktuellem Anlass wohl auch müssen.
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